

Beratungseinsatz § 37.3 SGB XI
kostenlos (Pflichtberatung)
Beschreibung
Der Beratungseinsatz kann freiwillig oder verpflichtend sein und wird von Ihrer Pflegekasse komplett bezahlt. Ein kurzer Überblick: Bei Pflegegrad 1 kann er freiwillig 1x im Jahr genutzt werden. Bei Pflegegrad 2-3 ist er verpflichtend, sofern die Pflege ausschließlich privat abgesichert wird, Sie also keine professionelle Pflegekraft oder Pflegedienst mit der Pflege betraut haben. In diesem Fall wird der Beratungsbesuch halbjährlich, also zweimal im Jahr fällig. Bei Pflegegrad 4-5 gilt gleiches wie bei 2-3, allerdings ist hier eine Beratung vierteljährlich vorgesehen. Sollten sie eine professionelle Pflege in Anspruch nehmen, haben sie das Recht von den Beratungsbesuchen freiwillig Gebrauch zu machen. Die Beratung findet in Ihrer Häuslichkeit statt.


Kontaktangaben
+491702783050
freiepflegeundberatunglb@gmail.com
96515 Sonneberg-Hasenthal, Deutschland